Auf tutory.de finden Sie verschiedene Lizenzen. Diese stellen wir Ihnen hier vor. Außerdem gehen wir auf urheberrechtliche Aspekte ein, die wichtig für die Arbeit mit tutory sind. Fragen Sie uns, wenn Sie nicht fündig werden: support@tutory.de
Wenn Sie sich sehr umfangreich zu diesem Thema d.h. Open Educational Resources, offene Lizenzen und Urheberrecht informieren wollen, empfehlen wir Ihnen diesen Moodle-Kurs, den unser Teammitglied Thomas Haubner für die Universität Leipzig erstellt hat. Er ist kostenlos verfügbar: https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=16352 (Klicken Sie “Anmelden als Gast”). Aber natürlich integrieren wir die Informationen zu diesem Thema auch auf tutory selbst Stück für Stück weiter.
Die Aufgabe von Lizenzen ist es, rechtlich transparent und standardisiert zu regeln, wie eine Person die urheberrechtlich geschützten Werke von Dritten zu verwenden hat. Zum Beispiel sind die Fotos einer professionellen Fotografin, die in Deutschland arbeitet, urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie ein Bild der Fotografin verwenden möchten, sind Sie laut Gesetz dafür verantwortlich, die Rechte zu erwerben. Die Fotografin muss Ihnen also sagen (wir vereinfachen an dieser Stelle stark): “Für diesen und jenen Verwendungszweck dürfen Sie mein Foto kostenfrei oder kostenpflichtig verwenden”. Die Fotografin erteilt Ihnen also durch einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag ein “Nutzungsrecht”.
Von Lizenzen spricht man in der Regel dann, wenn es sich um einen Standardvertrag handelt, der gegenüber einer Vielzahl von Personen aktiv ist. Zum Beispiel bietet Youtube die Youtube-Standard-Lizenz für alle Videos an, die man auf der Plattform hochladen kann. Darin wird eine Vielzahl von Regelungen getroffen, die die Interaktion der Nutzenden mit der Plattform und den Umgang mit ihren Inhalten auf eine rechtliche Basis stellen.
Die meisten Inhalte, die Sie bei tutory verwenden, sind mit einer offenen Lizenz ausgestattet. Diese Lizenz räumt Ihnen weitreichende Kopier-, Verwendungs- und selbst Veränderungsrechte ein. Denken Sie im Gegensatz an ein Schulbuch: Dessen Inhalt dürfen Sie grundsätzlich nicht verändern, da Ihnen dazu keine Rechte eingeräumt wurden, und Sie dürfen es nur in begrenztem Umfang für Lernende kopieren. Auf tutory finden Sie Lizenzen, die Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen größtmögliche Flexibilität bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien geben. Wir sehen darin die urheberrechtliche Grundlage für zeitgemäßes Lehren und Lernen.
Offene Lizenzen, vor allem die der Creative Commons, sind weltweit gültig. Man kann sich ihrer bedienen, wenn man ein selbst geschaffenes Werk für andere “freigeben”, also Dritten standardmäßig ein Nutzungsrecht einräumen will. Damit verzichtet man zugleich auf Rechte, die einem das (deutsche) Urheberrecht einräumt.
Diejenigen, die Ihre eigenen Materialien auf tutory veröffentlichen, geben also die Ihnen durch das Urheberrecht zugestandenen Rechte freiwillig ab, damit Sie (und andere) das jeweilige Material verwenden, verändern und danach sogar als Version wieder veröffentlichen dürfen.
Es gibt auch einige “restriktivere” (im Gegensatz zu “offen”) Lizenzen auf tutory. Beispielsweise arbeiten wir mit GrafikerInnen zusammen, die ihre Werke nicht unter einer offenen Lizenz zur Verfügung stellen möchten. Dies machen wir bei den entsprechenden Inhalten auch kenntlich, z. B. durch ein Wasserzeichen und Lizenzinformationen.
Bei dem Begriff “lizenzfrei” handelt sich um eine Fehlübersetzung des englischen Begriffs “royalty free”, was “frei von Lizenzgebühren” heißt (auf das meiste Material auf tutory trifft dies übrigens zu). Im deutschen Urheberrecht ist jedoch immer eine vertragliche Regelung erforderlich: Soll Dritten die Nutzung des eigenen Werkes gestattet werden, müssen die Rechte durch einen Vertrag/Erklärung eingeräumt werden, da sich die Dritten ansonsten strafbar machen würden. Daraus ergibt sich, dass eine Rechtevergabe immer mit einem Vertrage, also einer Lizenz, formuliert bzw. kommuniziert werden muss.
Es gibt also keine “lizenzfreien” Werke im deutschen Urheberrecht. Ist ein Werk schutzfähig, gibt es immer auch einen Urheber und damit das automatische Rechtsverhältnis: “Alle Rechte [beim Urheber] vorbehalten”.
Nur Inhalte, die nicht schutzfähig sind, kann man als “lizenzfrei” bezeichnen. “Nicht schutzfähig” sind Inhalte, die im Sinne des deutschen Urheberrechts nicht kreativ, einzigartig und originell genug sind oder nicht von einer natürlichen Person stammen, oder auch nicht durch die sog. Auf tutory finden Sie z. B. Matheformeln, Überschriften oder sehr kurze Textfragmente, die in der Regel nicht schutzfähig sind. Sie haben keine Lizenz und müssen auch bei der Veröffentlichung nicht lizenziert werden.
Außerdem gibt es gemeinfreie Inhalte, also Werke deren Urheber vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, die im Grunde “frei von einer Lizenz” sind, da es qua (bundesdeutschen) Gesetz niemanden mehr gibt, der ein Recht am jeweiligen Werk hat (auch Urenkelinnen und Urenkel nicht).
Ein Beispiel: Sie suchen über die tutory-Suche im Editor ein Bild von einer externen Quelle. Sie finden ein passendes Motiv, fügen es ein und spiegeln das Motiv vertikal. Außerdem vergrößern Sie einen Ausschnitt mit Hilfe des Reglers am Bildbaustein.
Jede Veränderung an diesem Bild ist urheberrechtlich relevant. In der Regel ist die Bearbeitung untersagt, wenn “Alle Rechte vorbehalten” sind. Inhalte mit einer offenen Lizenz auf tutory erlauben die Bearbeitung jedoch explizit (falls es Ausnahmen gibt, machen wir das kenntlich).
Speziell bei Werken, die mit einer Creative Commons Lizenz versehen sind, müssen Änderungen aber gekennzeichnet werden. Insbesondere dann, wenn das Werk nach der Veränderung erneut veröffentlicht wird. Beachten Sie, dass es mindestens zwei Arten von Veränderungen vor diesem Hintergrund gibt:
Ein Urheberrecht entsteht dann, wenn der Inhalt den Sie geschaffen haben, kreativ, originell und einzigartig ist. Ab wann das der Fall ist, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung und es gibt dennoch keine gerade Grenze, die als Orientierung für Ihren Alltagsgebrauch verlässlich herhalten könnte.
Ein Urheberrecht entsteht aber auch, wenn Sie solch eine kreative Änderung oder Erweiterung an einem bestehenden Werk vornehmen. Zum Beispiel wenn Sie ein Werk übersetzen oder ein Bild so umfangreich mit Photoshop bearbeiten, dass eine neue Aussage und eine neue kreative Ebene hinzugefügt wird. Sie erhalten dann ein sogenanntes Bearbeiterurheberrecht. Dieses erlaubt Ihnen, die Originallizenzen CC0 und CC BY anzupassen und neu zu vergeben. CC BY-SA verbietet das explizit. Das ist wichtig: Auch wenn Sie ein solches Bearbeiterrecht erlangen, dürfen Sie die Lizenz eines Originalwerks unter CC BY-SA nicht anpassen!
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, ob eine Lizenzierung erneut oder überhaupt notwendig wird, wenn Sie einen Text schreiben oder ändern, legt tutory fest, dass ab 200 Zeichen Änderung an einem textlichen Inhalt, die Notwendigkeit entsteht, eine neue Lizenz zu vergeben (Sie sehen dann einen roten Rahmen um den Baustein). Damit ist längst nicht immer gegeben, dass Ihre Kreation tatsächlich ein Werk im Sinne des Urheberrechts ist. Aber faktisch gibt es jenseits der quantitativen Methode keine durch Algorithmen erzeugbare Einschätzung von Originalität oder Kreativität. Das Urheberrechtsgesetz ist letztlich sehr an die menschliche, bzw. richterliche, Bewertung und Einschätzung gebunden.
Wenn Sie in der Regel ausschließlich Ihre eigenen Inhalte verarbeiten, können sich etwas zurücklehnen. Wenn Sie aber regelmäßig Inhalte Dritter verarbeiten und bearbeiten, sollten Sie sich entsprechend mit den hier beschriebenen und verwiesenen Inhalten beschäftigen. Vor allem dann, wenn Sie anstreben, Ihre Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen.
Das Urheberrecht lässt verschiedene Ausnahmen von der allgemeinen Regel zu, dass “alle Rechte” zunächst dem Urheber “vorbehalten” sind. Das sind die “Schranken des Urheberrechts”. Sie “beschränken” jedoch nicht die Nutzenden, sondern die Urheber. Und zwar darin, Ihre Rechte in bestimmten Szenarien geltend zu machen. Ein für den Bildungsbereich relevantes Beispiel für eine Schranke, sind die “Erlaubnisse für Unterricht und Lehre”, deren Grundlage im §60a des Urheberrechtsgesetzes geregelt ist. Sie erlauben Ihnen unter anderem, 15% einer urheberrechtlich geschützten Monographie zum Zwecke des Unterrichts zu kopieren und den Lernenden bereitzustellen (analog oder digital).
Für Ihre Arbeit auf tutory und das Veröffentlichen auf tutory gelten diese Erlaubnisse jedoch nicht. Denn tutory ist eine normale Firma und keine an einer Bildungseinrichtung tätige Person. Obwohl Sie also diverse Rechte auf Grundlage der Schranken des Urheberrechts für sich nutzen können, gilt dies leider nicht für tutory selbst!
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Erich Kästners Werke sind noch nicht gemeinfrei, da er 1974 verstorben ist. Möchten Sie eine Seite aus seinem Werk “Das fliegende Klassenzimmer” auf einem Arbeitsblatt verwenden, so können Sie dieses nicht auf tutory veröffentlichen. Jedoch dürfen Sie es gegenüber Ihrer Klasse zum Zweck des Unterrichts verwenden.
Sie wollen sich über dieses Thema weiter informieren? Unsere uneingeschränkte Leseempfehlung: Der Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content von Tom Hirche und Dr. Till Kreutzer (ab Seite 53).
Ähnlich verhält es sich mit einer weiteren Schrankenregel: Dem Zitat aus § 51 des Urheberrechtsgesetzes. Sie dürfen zitieren, wenn Sie sich an die entsprechenden Rechtsgrundlagen halten (kurz: Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Kenntlichmachung und ordentliche Quellenangabe)
Jedoch können Sie Zitate aktuell nicht auf tutory veröffentlichen, da Sie in diesem Prozess das Zitierte über den tutory-Lizenzmanager lizenzieren müssten. Aber Achtung: Sie haben nicht das Recht, ein Zitat aus dem Buch “Das fliegende Klassenzimmer” (von Erich Kästner) selbst mit einer offenen Lizenz freizugeben, denn Sie sind nicht der Urheber dieses Werks. Dieses Recht haben nur die aktuellen Rechteinhaber Kästners Werken. Denn das Zitieren ist eine Ausnahmeregelung des Urheberrechtsgesetzes, die Ausschließlich auf Verwendung abzielt, jedoch nicht auf Weiterverarbeitung.
Wenn Sie zitieren möchten und müssen, veröffentlichen Sie das jeweilige Dokument bitte nicht. Verwenden Sie nach Möglichkeit Texte, die eine offene Lizenz haben, die auf tutory verfügbar ist und zugleich zitiert werden können.
Stand der Dinge: Mit tutory versuchen wir, verständliche technische Lösungen anzubieten, die im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung stehen. Außerdem ist es uns ein anliegen, die Rechtskompetenz bei denjenigen, die tutory aktiv nutzen, zu stärken. Die Kenntnis urheberrechtlicher Grundlagen ist für die kreative Arbeit mit Bildungsmaterialien in Zeiten des Internets unerlässlich.
Stand Oktober 2019:
Lizenzhinweise müssen laut Creative Commons (als CC abgekürzt) “nah am Werk” angegeben werden. Wenn Sie also ein Bild mit einer CC-Lizenz auf einem Material einbinden, müssen Sie den Lizenzhinweis direkt am Bild angeben und dabei nach der TULLU-Regel vorgehen.
Angeben werden muss also:
Solche Lizenzhinweise können jedoch äußerst lang werden, da die Links zu den Originalfundorten der verwendeten Inhalte ausgeschrieben werden müssen, wenn Sie das Dokument als Ausdruck bereitstellen. Damit kann ein normales Arbeitsblatt mit vielen Werken schnell zur Layoutwüste werden. Obendrein lenken die Lizenzangaben von den eigentlichen Inhalten des Dokuments ab.
Auf tutory werden die Lizenzangaben in dieser Ausführlichkeit daher nur im Web angezeigt: Wenn Sie Ihr Arbeitsblatt veröffentlichen, vergeben Sie zunächst für alle Inhalte darauf, die Ihnen der Lizenzmanager anzeigt, die korrekten Lizenzen - entweder Ihre eigene Wahl, wenn Sie den das Fragment erschaffen haben oder die notwendigen Angaben zu den Werken Dritter. Erst dann ist die Veröffentlichung möglich. Ist diese erfolgt, erzeugt tutory eine öffentliche Webansicht Ihres Dokuments. Auf dieser Webansicht sehen Sie das Arbeitsblatt ohne die Bearbeitungsleisten des Editors.
In der Webansicht einen öffentlichen Dokuments können die einzelnen Bausteine angeklickt und damit die Lizenzen aufgerufen werden. In der Fußzeile des Materials (sowohl beim Ausdruck als auch in der digitalen Ansicht) fügt tutory bei der Veröffentlichung automatisch einen Hinweis hinzu, der einen Link zur Webansicht enthält. Dieser Link “ersetzt” gewissermaßen die einzelnen Lizenzhinweise an den Einzelwerken und ermöglicht die Übersichtlichkeit des Arbeitsblatts.
Findet eine dritte Person also Ihr veröffentlichtes Material, kann Sie über den Link die Webansicht aufrufen und sich dort über die Lizenzen informieren.
Private (d. h. nicht veröffentlichte) Arbeitsblätter haben eine solche Lizenzansicht aktuell nicht. Es befindet sich also kein Hinweis in der Fußzeile dieser Arbeitsblätter. Das wollen wir jedoch ändern, um der Forderung nach Lizenzhinweisen auch für unveröffentlichte Dokumente nachzukommen. Zukünftig wird daher jedes Dokument eine Webansicht haben, auf der keine Inhalte, sondern nur Lizenzen zu sehen sind.
In unregelmäßigen Abständen, kommen auf tutory neue Lizenzen hinzu. In der Regel werden diese eingeführt, um den Lizenzbedingungen neu eingebundener Plattformen oder neuer Vereinbarungen mit Illustratoren gerecht zu werden. Die Lizenzen sind so abgeglichen, dass sie auf einem Dokument zusammen existieren dürfen.
Werke mit dieser Kennzeichnung sind nach deutschen oder anderem nationalen Urheberrecht “gemeinfrei”, also frei verwendbar. Das heißt, selbst wenn Sie diese Inhalte nicht veröffentlichen und der Lizenzhinweis von tutory nicht auf dem Blatt hinzugefügt wird (siehe: Lizenzhinweise bei tutory), müssen Sie keine Lizenzhinweise anbringen. Sie können diese Werke auch anpassen, zuschneiden und verändern, ohne diese Änderung kenntlich zu machen.
Gemeinfrei sind Werke nach deutschem Urheberrecht in der Regel spätestens zum 01.01. des Jahres 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Ist der Rechteinhaber also z. B. am 02. Juli 1990 verstorben, sind seine Werke am 01.01.2061 gemeinfrei. Eine sehr lange Zeit vor dem Hintergrund der Schnelllebigkeit digitaler Inhalte.
Es gibt auch noch kürzere Schutzfristen, z. B. für Lichtbilder (Fotos), die nicht im Sinne eines Werkes geschützt sind, da sie die dafür nötige Schöpfungshöhe (d. h. Grad der Originalität und Einzigartigkeit) nicht erreichen. Auch diese Inhalte sind jedoch maximal 50 Jahre ab Entstehungsdatum (!) geschützt. Ein einfaches Foto, welches in 2015 erzeugt wurde, ist also dennoch bis 2065 geschützt; wenn auch im geringerem Umfang. Gemeinfreie Werke haben diese Schutzfristen hinter sich gelassen.
Andere Länder, andere Urheberrechte: Das amerikanische Urheberrecht sieht vor, dass Urheber ein Werk gemeinfrei “erklären” können. Dieses geht dann in die “Public Domain” über, wird also zum öffentlichen Gut. Das bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass dieses Werk auch nach deutschem Urheberrecht gemeinfrei ist. In der Regel widerspricht jedoch die Freigabe unter Public Domain der Vorstellung, dass der Freigebende vor einem deutschen Gericht seine deutschen Rechte am Werk geltend macht. Entsprechend selten gibt es in diesem Zusammenhang Konflikte. Werke unter Public Domain können also grundsätzlich genauso frei behandelt und genutzt werden, wie Werke die unter CC0 (siehe unten) freigegeben werden.
Die bedingungslose Lizenz. Keine Verpflichtung zu Lizenzhinweisen, freie Veränderbarkeit ohne Kennzeichnung. Werke mit dieser Quasi-Lizenz werden ähnlich wie die gemeinfreien Werke behandelt. Selbst wenn Sie diese Inhalte also nicht veröffentlichen und damit der Lizenzhinweis von tutory nicht auf dem Blatt automatisch hinzugefügt wird (siehe: Lizenzhinweise bei tutory), müssen Sie keine eigenen Lizenzhinweise als Ersatz anbringen. Sie können diese Werke auch anpassen, zuschneiden und verändern, ohne diese Änderung kenntlich zu machen. Es wird jedoch darum gebeten, dass Sie am Werk auf seinen Rechtszustand verweisen, wenn Sie das Werk nicht veröffentlichen. Schreiben Sie dann “CC0” an das Bild oder den Text. Dies ist nicht verpflichtend, hilft Dritten jedoch den Rechtszustand zu verstehen.
Wer sich entschließt, sein Werk unter CC0 freizugeben, gibt alle tatsächlich veräußerbaren Rechte ab. Er oder sie verzichtet auf die Nennung als Urheber, auf den Verweis eines Titels und sogar einer Lizenzangabe. Dritte dürfen das so freigegebene Werk für jeglichen Zweck verwenden. Das betrifft Sie als Nutzende oder eben auch als Urheber, wenn Sie ein eigenes Werk unter dieser Lizenz freigeben. Einmal freigegeben, kann diese Lizenz nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Wenn Sie sich zu CC0 weiter informieren wollen, empfehlen wir diesen Beitrag von irights.info (Weiterleitung): https://irights.info/artikel/was-ist-cc0/28750
Creative Commons Lizenz mit Verpflichtung zum Lizenzhinweis: Wenn Sie veröffentlichen, übernimmt das tutory für Sie. Wie wir das tun, lesen Sie hier: Lizenzhinweise bei tutory
Wenn Sie eine Bearbeitung eines Werkes unter CC BY vornehmen und dieses wieder veröffentlichen, müssen Sie schon bei einer geringfügigen Veränderung darauf hinweisen. Wenn Sie z.B. den Ausschnitt vergrößern oder eine Spiegelung vornehmen. Es sind Änderungen, die die Aussage des Werkes nicht wesentlich verändern und auch nicht um eine eigene einzigartige und originelle Ebene wandeln. Auf geringfügige Änderungen können Sie vor dem Lizenzieren im Lizenzmanager (dieser öffnet sich stets, bevor Sie veröffentlichen können) an der entsprechenden Stelle hinweisen. Was Bearbeitungen sind, die nicht geringfügig sind, beschreiben wir hier bzw. Unter der CC BY-SA Lizenz.
Wenn Sie ein Werk, welches unter CC BY lizenziert ist, ohne den tutory-eigenen Lizenzhinweis in der Fußzeile weitergeben wollen (auch innerhalb des Klassenverbandes), ist es grundsätzlich nötig, eine vollständige Lizenzangabe händisch vorzunehmen. Dafür sind insgesamt fünf Angaben anzuführen und der Hinweis auf eine Veränderung am Werk durch Sie, falls eine stattgefunden hat. Diese fünf Angaben finden Sie anschaulich dargestellt in der sog. TULLU-Regel. Sie umfasst alle standardmäßigen Angaben, die Sie beim Erstellen eines Lizenzhinweises bei einer Creative Commons Lizenz beachten müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier (Weiterleitung): https://open-educational-resources.de/oer-tullu-regel/
Dies ist eine Creative Commons Lizenz ähnlich CC BY. Die Bearbeitung ist grundsätzlich frei. Wenn eine Bearbeitung im geringfügigen Umfang stattfindet, muss diese wiederum gekennzeichnet werden; entweder über den tutory-Lizenzmanager vor dem Veröffentlichen oder direkt am veränderten Werk. Geringfügige Änderungen sind in der Regel z. B. Beschneidungen, kleine Erweiterungen, Änderungen von Farbe oder Orientierung eines Bildes usw. Das heißt Änderungen die die Bedeutungsebenen des Werkes nicht wesentlich verändern.
Die CC BY-SA legt jedoch den Fokus nicht auf leicht veränderte Werke sondern auf Bearbeitungen, bei denen ein neues Urheberrecht entsteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Werk übersetzt wird oder so umfangreich geändert wird, dass eine neue originelle und einzigartige Ebene hinzukommt, die ein neues Schutzrecht für die verändernde Person evozieren würde. Das heißt zum ursprünglichen Schutz des Werkes, kommt durch Bearbeitung eine weitere Schutzebene dazu. Ein weiteres Beispiel ist das einfügen eines Musikstückes in ein Video. Beide Werke verschmelzen zu einem neuen Gesamtwerk, bringen aber jeweils selbst Schutzrechte mit sich, die nicht zwangsläufig kombinierbar sind.
Im Fall der auf tutory angebotenen CC Lizenzen ist das jedoch möglich. Sie könnten also auch einen CC BY-SA lizenzierten Text übersetzen und diesen dann mit eigenen und den Urheberangaben des Originalautors wieder veröffentlichen. CC BY-SA fordert dann von Ihnen, dass Sie trotz Ihres Erlangens eines eigenen Rechtsanspruches, die Lizenz nicht anpassen und bei CC BY-SA belassen. Das bedeutet, Sie dürfen sie weder weiter öffnen (z.B. in Richtung CC BY) noch weiter schließen (z.B. in eine andere Lizenz, die tutory aktuell nicht anbietet, da CC BY-SA die restriktivste Lizenz ist, die Ihnen als Nutzende oder Nutzer zur Verfügung steht).
CC BY-SA und die Einschätzung des Bearbeitungsumfanges sind jedoch nicht zu Unrecht der Heilige Gral der Offenen Bildungsmaterialien (Open Educational Resources). Besprechen Sie Ihre Vorhaben ggf. mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen oder informieren Sie sich an anderen Orten. Bei iRights.info finden Sie zum Beispiel einen weiteren Beitrag dazu und auch im oben genannten Moodle-Kurs der Universität Leipzig im Thema zur CC BY-SA Lizenz (melden Sie sich als Gast an).
Informieren Sie sich außerdem, wie tutory Lizenzhinweise setzt.
Eine plattformspezifische sog. “Jedermann-Lizenz”: Bilder dieser Lizenz können ähnlich den Bedingungen von CC0 frei verwendet und bearbeitet werden; ohne Lizenz- oder Urheberangaben. Pixabay spezifiziert seine Lizenz wie folgt (wir zitieren in kursiv das Folgende von dieser Webseite: https://pixabay.com/de/service/license/ Stand: 01.09.2019):
Was ist erlaubt?
Was ist nicht erlaubt? [...]
Eine solche Lizenz wird oftmals “Jedermann-Lizenz” genannt, weil sie faktisch jedwede Art der Nutzung und Verwendung erlaubt und nur wenige ausschließt. Verboten sind lediglich Nutzungshandlungen, die sich im Sinne der Fairness gegenüber Dritten in der Regel ohnehin ausschließen. Der Nachteil dieser Art von Lizenzen für Nutzende im Vergleich zu Creative Commons Lizenzen, ist vor allem ihre nachträgliche Regulierbarkeit. CC-Lizenzen regeln die Freigabe so weitreichend und juristisch “wasserdicht”, dass eine nachträgliche Änderung der Lizenz durch einen Urheber durch die Nutzer rechtlich anfechtbar wäre. Gleichsam sind die CC Lizenzen seit nunmehr 20 Jahren stabil in Ihrem Vorgehen und Intention. Jedermann-Lizenzen beschränken sich nicht auf zeitlich unbefristete Gültigkeit
Bis zum 31.12.2019 führte die Plattform pixabay.com die CC0 Lizenz. Man entschied sich jedoch, diese abzuschaffen, um wirksam gegen Klonplattformen (Kopie-Plattformen von Pixabay die alle Inhalte via Schnittstelle erhalten konnten) vorgehen zu können. Da Pixabay werbefinanziert ist, sind Klone mit dem selben Inhalt geschäftsschädigend. Sie ziehen Klicks von der Originalseite ab und verringern die Chance auf die Erzielung eigener Werbeeinnahmen. Da die CC0 Lizenz kein rechtliches Mittel darstellt, gegen diese Praxis vorzugehen, wurde eine eigene LIzenz zu diesem Zweck eingeführt. iRights.info schrieb dazu einen lesenswerten Beitrag mit einer Einschätzung sowie einem Interview des Pixabay-Gründers: https://irights.info/artikel/pixabay-wechselt-von-creative-commons-freigabe-zu-selbstgestrickter-lizenz/29410.
Inhalte mit dieser Lizenz stehen ausschließlich zur Verwendung, wenn ein tutory-PREMIUM-Abo im Nutzeraccount aktiv ist. tutory hat diese eigene Lizenz eingeführt, um den Ansprüchen gegenüber Illustratorinnen und Illustratoren gerecht zu werden, von denen tutory illustratorische Arbeiten erworben hat, wie zum Beispiel die tutory-Comics. In der Regel ist die Kostenlast für die Beauftragung freiberuflicher Kreativer höher, wenn die übergebenen Werke mit einer offenen Lizenz ausgestattet werden sollen. Außerdem wünschen sich die Kreativen in der Regel eine marktübliche Chance auf Verbreitungskontrolle ihrer Arbeiten.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich an die entsprechenden Lizenzbedingungen halten, die wir an dieser Stelle pflegen:
https://www.tutory.de/license/premium-graphic-standard
Diverse Lizenzen, die Ihnen ohne Lizenz- und Urheberangaben die freie Verwendung erlauben. Diese Inhalte sind bisweilen Teil des tutory-PREMIUM-Angebots und für andere Nutzer gesperrt.
Eine sogenannte Jedermann-Lizenz ist auch die Pixabay-Lizenz, auf die wir weiter oben bereits eingegangen sind. Diese Lizenzen sind keine offenen Creative Commons Lizenzen und bedienen sicher daher auch nicht derselben Logik. Kombinierbarkeit und Neulizenzierung ist mit diesen unter Umständen ausgeschlossen. Wenn Sie also weitreichende Veränderungen an den jeweiligen Werken vornehmen wollen, überprüfen Sie ggf. Zunächst, ob die vergebene Lizenz dies zulässt.
Dies sind unsere aktuell verwendeten Jedermann-Lizenzen in dieser Kategorie mit den Verweisen zur jeweiligen Originaldarstellung:
Iconfinder-Lizenz: https://www.tutory.de/license/iconfinder